Gesetzliche Grundlagen für Tuning in der DACH-Region
Die gesetzlichen Anforderungen an modifizierte Fahrzeuge unterscheiden sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz erheblich. Während Deutschland das TÜV-Teilegutachten und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nutzt, gelten in der Schweiz noch strengere Vorgaben der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter). Jedes Anbauteil muss bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) separat eingetragen werden.
Besonders bei importierten Fahrzeugen aus den USA oder Japan (JDM), die oft ab Werk oder vom Vorbesitzer modifiziert wurden, müssen Käufer darauf achten, dass alle Veränderungen den strengen europäischen Homologationsrichtlinien entsprechen. Andernfalls droht die sofortige Stilllegung.
